Rechnung schreiben – direkt aus dem Angebot
GoBD-konforme Rechnungen, DATEV-Export für Ihren Steuerberater und ein dreistufiges Mahnwesen – ohne Positionen ein zweites Mal einzutragen.
Keine Kreditkarte nötig · 14 Tage Kündigungsfrist
Vom Angebot zur Rechnung ohne doppelte Arbeit
Ist ein Angebot vom Kunden angenommen, sollen die gleichen Positionen anschließend in eine Rechnung – häufig werden sie dafür ein zweites Mal in ein separates Programm oder eine Vorlage übertragen. Dabei entstehen unnötige Zwischenschritte und Übertragungsfehler. In AngebotsPilot erstellen Sie die Rechnung stattdessen direkt aus dem bestehenden Angebot, mit denselben Positionen, Mengen und Preisen.
Das spart nicht nur Zeit, sondern schließt auch eine typische Fehlerquelle aus: Werden Positionen beim Übertragen in ein zweites Programm von Hand abgeschrieben, können sich Mengen, Preise oder Bezeichnungen unbemerkt ändern. Da die Rechnung auf denselben Daten wie das ursprüngliche Angebot basiert, stimmen beide Dokumente automatisch überein.
GoBD-konform und mit den nötigen Pflichtangaben
Rechnungen aus AngebotsPilot berücksichtigen die Pflichtangaben nach § 14 UStG – etwa vollständige Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer sowie Leistungsbeschreibung und -zeitraum. Die Rechnungserstellung selbst ist GoBD-konform; für die revisionssichere Aufbewahrung über die gesetzliche Frist bleiben Sie als Unternehmer verantwortlich. Eine vollständige Checkliste aller Pflichtangaben finden Sie im Ratgeber-Artikel Pflichtangaben auf Handwerker-Rechnungen.
Ein Thema, das in den nächsten Jahren zusätzlich relevant wird: die gesetzliche E-Rechnungspflicht, die je nach Betriebsgröße ab 2027 oder 2028 greift. Was das konkret bedeutet und was Sie schon jetzt vorbereiten sollten, erklärt der Artikel E-Rechnungspflicht für Handwerker.
Auch für Teilrechnungen und Abschlagszahlungen
Nicht jeder Auftrag wird auf einmal abgerechnet: Bei größeren Aufträgen sind Abschlagsrechnungen während der Bauphase und eine Schlussrechnung nach Fertigstellung üblich. Da die Rechnung auf dem Angebot aufbaut, lassen sich einzelne Positionen oder Anteile davon gezielt für eine Teilrechnung auswählen, statt den gesamten Auftrag neu erfassen zu müssen.
DATEV-Export für Ihren Steuerberater
Über den DATEV-Export stellen Sie Rechnungsdaten in einem Format bereit, das Ihr Steuerberater direkt in die Buchhaltung übernehmen kann – ohne dass Belege einzeln von Hand erfasst werden müssen.
Zahlungsübersicht statt Excel-Liste
Offene, bezahlte und überfällige Rechnungen lassen sich in AngebotsPilot auf einen Blick unterscheiden, ohne eine separate Tabelle parallel zu pflegen. Das erleichtert vor allem am Monatsende die Übersicht darüber, welche Kunden noch nicht bezahlt haben und wo eine Zahlungserinnerung fällig ist.
Dreistufiges Mahnwesen bei überfälligen Rechnungen
Bleibt eine Zahlung aus, unterstützt Sie AngebotsPilot mit einem dreistufigen Mahnwesen: von der freundlichen Zahlungserinnerung über die erste Mahnung bis zur letzten Mahnung vor weiteren Schritten. So behalten Sie offene Posten im Blick, ohne den Überblick über einzelne Kunden manuell pflegen zu müssen.
Personalisierte PDFs mit Ihrem Firmenlogo
Rechnungen wie Angebote werden als PDF mit Ihrem Firmenlogo erstellt und lassen sich direkt aus AngebotsPilot per E-Mail versenden.
Damit wirken Rechnung und Angebot als einheitliches Auftreten gegenüber dem Kunden, statt aus zwei unterschiedlich gestalteten Dokumenten zu bestehen – ein Detail, das gerade bei größeren Aufträgen mit mehreren Ansprechpartnern beim Kunden auffällt.
Für alle Gewerke gleichermaßen nutzbar
Die Rechnungsstellung aus dem Angebot funktioniert unabhängig vom Gewerk – ob Elektriker, SHK-Betrieb, Solar-Installateur oder Dachdecker. Auch wenn das ursprüngliche Angebot über den LV-Import aus einem Leistungsverzeichnis erstellt wurde, entsteht die Rechnung anschließend auf demselben Weg aus den übernommenen Positionen.
Rechnungsstellung in jedem Plan enthalten
Die Rechnungserstellung aus dem Angebot heraus ist Teil jedes AngebotsPilot-Plans, unabhängig davon, ob Sie ein einzelnes Gewerk oder mehrere Gewerke gleichzeitig abwickeln. Details zu den einzelnen Plänen finden Sie auf der Preise-Seite.
Häufige Fragen zur Rechnungserstellung
Ja. Aus einem angenommenen Angebot erstellen Sie mit wenigen Klicks die passende Rechnung, ohne Positionen erneut einzutragen.
Ja, die Rechnungserstellung in AngebotsPilot ist GoBD-konform. Für die rechtssichere Aufbewahrung über die gesetzliche Frist hinweg sind Sie als Unternehmer weiterhin selbst verantwortlich.
Ja, über den DATEV-Export lassen sich Rechnungsdaten in einem Format bereitstellen, das Steuerberater direkt weiterverarbeiten können.
Bei überfälligen Rechnungen unterstützt Sie AngebotsPilot mit einem dreistufigen Mahnwesen – von der freundlichen Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung.
Die üblichen Pflichtangaben nach § 14 UStG wie vollständige Anschrift, Steuernummer bzw. USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer sowie Leistungsbeschreibung und -zeitraum werden berücksichtigt.
Angebot und Rechnung aus einer Software
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